Die Itzehoer ist Partner von Flightright, Europas führendem Portal für Fluggastrechte.
Als Inhaberin bzw. Inhaber einer Privat-Rechtsschutzversicherung mit der Komponente Vertrags- und Sachenrecht machen Sie im Falle eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung schnell und einfach Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend. Sie erhalten die Ihnen zustehende Entschädigung nach erfolgreicher Prüfung in voller Höhe, ohne dass sie um die übliche Erfolgsbeteiligung an Flightright in Höhe von 30 % reduziert wird. Das ist unser exklusiver Service für Sie.
Voraussetzung ist, dass Sie den Vorgang über das unten stehende Formular oder über Ihren Zugang im Kundenportal auslösen.
Flugverspätung
Bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden oder mehr kann Ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zustehen.
Flugausfall
Bei einer kurzfristigen Annullierung kann Ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zustehen. Erhalten Sie keinen Ersatzflug können Sie zusätzlich eine Ticketrückzahlung einfordern.
Verpasster Anschlussflug
Verpassen Sie ohne Eigenverschulden einen Anschlussflug, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie dadurch mindestens 3 Stunden später an Ihrem Endziel ankommen.
Flugumbuchung
Wenn Ihr Flug umgebucht wird, können Sie den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Bei einer kurzfristigen Umbuchung auf einen anderen Tag (14 Tage oder weniger vor Abflug) können Sie eine Entschädigung erhalten.
100 % Erstattung der Ihnen zustehenden Entschädigungssumme.
Exklusiv für Itzehoer Privat-Rechtsschutzversicherte: keine Provision an Flightright (Provision ohne Itzehoer Rechtsschutz: 30 %).
Prüfung in Echtzeit.
Geringer Zeitaufwand.